Beratungsstelle Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege
Leistungen der Pflegeversicherung sind auf gesetzliche Höchstbeträge begrenzt. Daher muss ein Pflegebedürftiger einen darüber hinaus gehenden Betrag für die Pflege aufbringen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können diese ungedeckte Kosten, vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.
Ob bei der Pflege zu Hause, in alternativen Wohnformen oder im Heim – bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen im Rahmen der Sozialhilfe zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit – sie ist nicht zu verwechseln mit der Beratung der Pflegekassen.
Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie insbesondere Informationen zu folgenden Themen:
Antrag, Verwaltungsverfahren, Leistungen in der häuslichen Umgebung (Hilfe zur ambulanten Pflege), Leistungen in Heimen (Hilfe zur stationären Pflege), Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz von Einkommen, Einsatz und Verwertung von Vermögen, Überleitung von Ansprüchen (z. B. Schenkungsrückforderungsansprüche), Elternunterhalt.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an sozialhilfeberatung-hzp@bezirk-niederbayern.de
Kontakt
Termine nach Vereinbarung
unter
0871 97512-111
(Bitte beachten Sie:
Eine telefonische Terminvereinbarung ist ausschließlich zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr möglich.)
Schriftliche Terminanfragen können an sozialhilfeberatung-hzp@bezirk-niederbayern.de geschickt werden.
Virtuelles Beratungsangebot
Der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Berater und Ratsuchenden ist und bleibt unverzichtbar. Dank des virtuellen Beratungsangebots muss man dafür künftig nicht mehr in einem Raum sein. So können auch mehrere Angehörige der pflegebedürftigen Person von dieser ergänzenden Leistung profitieren, die nicht in unmittelbarer Nähe wohnen.