Meldung besonderer Vorkommnisse

Hinweis: Das unten genannte Formular kann nur für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe verwendet werden.

Gemäß A. 6.2.2. des mit Wirkung zum 01.07.2023 in Kraft getretenen Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX in Bayern sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Träger der Eingliederungshilfe über besondere Vorkommnisse während der Leistungserbringung und deren Beendigung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich in Textform zu informieren.

Dabei sind besondere Vorkommnisse nicht alltägliche Ereignisse, die bereits eingetreten sind oder einzutreten drohen, und die die Leistungserbringung im Einzelfall oder die Aufrechterhaltung des Angebots gefährden. Beispiele sind in der Anlage A 6 zum Vertrag aufgeführt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine abschließende Aufzählung.

Die Meldung ermöglicht dem Leistungsträger eine erste Kenntnisnahme und dient als Grundlage eines darauffolgenden Austauschs mit dem Leistungserbringer und entbindet nicht von der Verpflichtung der Meldung/Anzeige gegenüber Ordnungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder weiteren Behörden.

Sollten die ersten Angaben noch nicht vollständig vorliegen, empfiehlt es sich, den Vorfall trotzdem bereits zu melden mit dem Hinweis, dass weitere Angaben nachgereicht werden.

Der Bezirk Niederbayern bestätigt unverzüglich den Eingang der Information und nimmt, soweit nach seiner Beurteilung notwendig, Kontakt mit dem Leistungserbringer und ggf. mit der leistungsberechtigten Person auf.

Zum Formular „Meldung eines besonderen Vorkommnisses“

Kontakt
Bezirk Niederbayern
Sozialverwaltung
Am Lurzenhof 15, 84036 Landshut
Tel. 0871/97512-351