Ansprechpartner

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ihnen bei der Klärung Ihrer Anliegen gerne behilflich.

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.

Bitte beachten Sie bei den für Sie zuständigen Ansprechpartnern die angegebenen Arbeitszeiten für Teilzeitbeschäftigte.


Referat I

Ansprechpartner Allgemeine Verwaltung - Grundsatzangelegenheiten, Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Zentraler Fachdienst, Rechnungsstelle

Ansprechpartner Pflegesatz, Sozialplanung

Ansprechpartner Allgemeine Rechtsangelegenheiten


Referat II - Eingliederungshilfe zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, Werk- und Förderstätten, ambulante und vollstationäre Wohnformen

Ansprechpartner für

  • Betreutes Einzelwohnen (mit Werkstätten für behinderte Menschen oder Förderstätten)
  • Hilfe in vollstationären Werk- und Förderstätten/Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
  • Hilfe zur Kurzzeitunterbringung in Behinderteneinrichtungen (Verhinderungspflege)
  • Hilfe in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Ganztagesstruktur (§ 43a-Fälle)

Ansprechpartner für Hilfe in teilstationären Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung einschließlich ambulanter Fahrdienst und TENE mit häuslichem Wohnen


Referat III - Hilfe zur Pflege

Ansprechpartner für

  • Hilfe in Altenheimen
  • Hilfe in Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Hilfe in Pflegeheimen


Ansprechpartner für Ambulante Pflege


Beratungsstelle Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege


Referat IV - Ambulante und vollstationäre Wohnformen (ohne Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Förderstätten), Kriegsopferfürsorge, Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung

Ansprechpartner für

  • Betreutes Einzelwohnen (ohne Werkstätten Menschen mit Behinderung oder Förderstätten)
  • Blindenhilfe (ambulant)
    Die Zuständigkeit bei der Blindenhilfe in Zusammenhang mit einer stationären Unterbringung  richtet sich nach der jeweiligen Haupthilfe, die für die Unterbringung in der Einrichtung ursächlich ist (z. B. Hilfe in Pflegeheimen - siehe entsprechender Punkt)
  • Hilfe für psychisch kranke Menschen in sonstigen Einrichtungen
  • Hilfe für Suchtkranke
  • Hilfe im Rahmen des Bayer. Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes
  • Hilfe in Bezirkskrankenhäusern
  • Hilfe in therapeutischen Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung
  • Hilfe in vollstationären Behinderteneinrichtungen (ohne Werk-/Förderstätten für Menschen mit Behinderung)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen (ohne Hilfe in Altenheimen)
  • Kostenerstattung für therapeutische Wohngemeinschaften/ambulant betreutes Wohnen


Ansprechpartner für

Ansprechpartner Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII

Ansprechpartner Hilfe für Deutsche im Ausland

Ansprechpartner Kriegsopferfürsorge



Referat V - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (einschließlich Schule, Kindergarten und Tagesstätten), Gebärdendolmetscher, KFZ-Hilfen, Hilfsmittel, Wohnungsbeihilfen, Sonderfahrdienst


Ansprechpartner für

  • Fahrdienst für schwer behinderte Menschen
  • Frühförderung (ambulant) von Kinder mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Vorschulalter
  • Gewährung von Schulgeld
  • Hilfen in integrativen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten
  • Übernahme der Kosten für heilpädagogische Tagesstätten

Ansprechpartner für

  • Bewilligung von persönlichen Budgets zur sozialen Teilhabe
  • Bewilligung von isolierten heilpädagogischen Leistungen (z.B. Montessori, Petö, TEACCH)
  • Gewährung von Leistungen der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit laufenden ambulanten oder stationären Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Hilfe bei Beschaffung, Ausstattung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung
  • Hilfen in Pflegefamilien
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung mit Internatsunterbringung
  • Hilfe zur Hochschulausbildung
  • Individualpflegekräfte für Kinder mit Behinderung in Regel- und Förderschulen
  • Kraftfahrzeug-Hilfen für Erwachsene und Kinder
  • Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
  • Übernahme der Kosten für Gebärdendolmetscher
  • Versorgung von Menschen mit Behinderung mit Hilfsmitteln


Ansprechpartner für Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)


Referat VI - Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Ansprechpartner für Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt