Bezirksumlage bleibt 2021 mit 20 Prozent gegenüber Vorjahr unverändert

Landshut. Per Videokonferenz stellte heute Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich den Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertretern der Parteien im Bezirkstag den Bezirkshaushalt und die Höhe des Umlagesatzes zur Diskussion. Das Ergebnis der Vorbesprechung: Bezirkstagspräsident Dr. Heinrich wird dem Bezirkstag einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Umlagesatz von 20 % für das Haushaltsjahr 2021 vorschlagen.

Möglich wird dies allerdings nur durch eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 4 Mio. Euro sowie eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro. Dadurch steht nahezu die komplette Bezirksumlage zur Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.
"Dass sich die Wirtschaft von der Corona-Pandemie nicht so schnell wie ursprünglich erhofft erholen wird, zeichnet sich immer deutlicher ab. Die aus der Pandemie resultierenden steuerlichen Einbrüche werden noch einige Jahre zu spüren sein. Deshalb setzt der Bezirk nur einen Teil aus der Allgemeinen Rücklage ein, zumal infolge der Pandemie auch die Gefahr zusätzlicher und höherer Ausgaben besteht", so Heinrich.

Der Zuschussbedarf im Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ steigt nach einer vorläufigen Berechnung um insgesamt 22,3 Mio. Euro. Dies ist in geringeren Zuweisungen nach Art. 15 FAG (Bayerisches Finanzausgleichgesetz) in Höhe von voraussichtlich rund 9,4 Mio. Euro begründet sowie einem höheren Defizit bei der Hilfe zur Pflege von ca. 1,5 Mio. Euro. Der Großteil des steigenden Bedarfs ist auf die Eingliederungshilfe in der seit 2020 geltenden Fassung des Bundesteilhabegesetzes zurückzuführen. So fällt beispielsweise der Anteil an Fachleistungen höher als ursprünglich kalkuliert aus, weshalb rund 10,6 Mio. Euro zusätzlich aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufzubringen sind.

Finanziert wird der Haushalt des Bezirks Niederbayern über die sogenannte Bezirksumlage und Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayern. Gemäß Bezirksordnung wird die Bezirksumlage von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben.