Aus der Sitzung des Sozialausschusses

In seiner Sitzung am 20.10.2020 behandelte der Sozialausschuss unter anderem folgende drei Tagesordnungspunkte:

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Sozialausschuss erkennt Bedarf für die Errichtung von 24 Wohnplätzen für Besucher der Förderstätte in Straubing an

Die Katholische Jugendfürsorge (KJF) der Diözese Regensburg beantragte Anfang des Jahres die Anerkennung des Bedarfs von 24 Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung, die die Förderstätte in Straubing besuchen. Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 20.10.2020 unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich zu.

Die Zahlen sprechen für sich: 2013 wurde die Förderstätte der KJF in Straubing von 24 auf 60 Plätze erweitert. Bei mittlerweile voller Belegung kann die KJF vor Ort jedoch keine Wohnmöglichkeiten anbieten. Förderstättengänger müssen deshalb auf Angebote anderer Träger ausweichen, unter anderem auf das der Barmherzigen Brüder, das aktuell jedoch nahezu alle Plätze belegt hat. Auch über die derzeit in der Krankenhausgasse neu entstehenden 13 Wohnplätze für in der Werkstatt beschäftigte Menschen mit Körperbehinderung kann der Bedarf nicht gedeckt werden, zumal sich diese Zielgruppe deutlich von derjenigen mit schwerst-mehrfacher Behinderung unterscheidet.
Nach Angaben des Träger leben von den 60 Förderstättengängern 32 noch im häuslichen Umfeld, von denen 15 schon jetzt bzw. in naher Zukunft einen Wohnplatz benötigen werden. Weitere fünf wohnen seit vielen Jahren in den von der KJF geführten Wohngemeinschaften St. Hildegard an den Standorten Straubing, Haselbach und Niederachdorf, bei denen an einen Umzug in ein spezialisierteres Wohnangebot gedacht werden muss.
Ferner werden nach einer Erhebung der KJF während der nächsten fünf Jahre 17 Schülerinnen und Schüler die Bildungsstätte St. Wolfgang verlassen, die aufgrund von Art und Umfang ihrer Einschränkungen für den Besuch einer Förderstätte in Betracht kommen.
Diese Zahlen untermauert die vom Träger beim Bezirk eingereichte Bedarfsliste der Personen, für die im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnens Plätze geschaffen werden sollen und zur Bedarfsanerkennung geführt hat.

Für den Bezirk Niederbayern als Hauptkostenträger ist für das Vorhaben in Straubing mit laufenden Betriebskosten von jährlich 1.270.000 Euro zu rechnen. Hochgerechnet auf 25 Jahre - die Dauer der Zweckbindung bewilligter Fördermittel - errechnen sich rund 31,76 Mio. Euro. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate etc.


Sozialausschuss erkennt Bedarf von 12 Plätzen gemeinschaftliches Wohnen für Werkstattgänger in Schwarzach an

Der Bedarf der Sozialtherapeutische Siedlung Bühel e. V. von 12 Plätzen gemeinschaftliches Wohnen für Werkstattgänger mit geistiger Behinderung in Schwarzach hat der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in seiner Sitzung am 20.10.2020 unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich anerkannt.

Bereits im Vorfeld der beantragten Erhöhung der Förderstättenplätze um 6 auf 12 teilte der Träger Mitte 2018 sein Bestreben mit, weitere Wohnplätze zu schaffen, um die nach der Erhöhung auf 62 anerkannte Werk- und Förderstättenplätze zu erwartende Diskrepanz zum Wohnangebot (47 vorhandene stationäre Wohnplätze) zu vermeiden. Dementsprechend wurde der Beschluss im Sozialausschuss im Oktober 2018 vorbehaltlich der vorzuhaltenden Wohnplätze gefasst.
12 Personen benötigen einen Wohnplatz in der Einrichtung; der Bedarf wurde von der Sozialtherapeutische Siedlung Bühel e. V. belegt. Die Umsetzung des Vorhabens durch Anmietung eines im Ortszentrum von Schwarzach sanierten Gebäudes, erfolgt ohne Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel. Insgesamt 65 Wohnplätze (59 stationär, 6 Plätze ambulant betreutes Wohnen) werden dann zur Verfügung stehen .

Ausgehend von den aktuell vorliegenden Informationen hinsichtlich Personenkreis, Betreuungsaufwand usw. und unter Einbeziehung der Erfahrungen vergleichbarer niederbayerischer Einrichtungen, ist für den Bezirk Niederbayern als Hauptkostenträger für das Vorhaben mit laufenden Betriebskosten von jährlich ca. 500.000 Euro zu rechnen. Hochgerechnet auf 25 Jahre (Dauer der Zweckbindung für bewilligte Fördermittel) ergäbe das rund 12,5 Mio. Euro. Kosten steigernde Tarifentwicklungen, allgemeine Inflationsrate etc. sind bei dieser Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt.

Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern genehmigt Raumprogramm für zwei Vorhaben der Lebenshilfe Deggendorf in Osterhofen

Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern stimmte in seiner Sitzung am 20.10.2020 unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich dem Raumprogramm für zwei Vorhaben der Lebenshilfe Deggendorf in Osterhofen zu: Die Errichtung von 24 Plätzen gemeinschaftliches Wohnen für Werkstattgänger in Osterhofen und von 8 Plätzen für tagesstrukturierende Maßnahmen.
Bereits im März 2020 wurde durch den Sozialausschuss der Bedarf von weiteren 7 Wohnplätzen für Werkstattgänger mit geistiger Behinderung anerkannt. Die vorhandenen 17 Wohnplätze sind in der nicht mehr zweckgebundenen Einrichtung in Metten untergebracht, die nach Vorgabe der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) ab 2025 zu schließen ist.

Die nun insgesamt 24 Wohnplätze sowie die Räumlichkeiten für Tagesstruktur werden in einem Neubau auf einem Grundstück an der Peter-Rossegger-Straße in Osterhofen umgesetzt. Der Standort in Nähe des Ortszentrums bietet die Möglichkeit, alle städtischen Angebote zu Fuß zu erreichen. Neben dem Raumprogramm wurde von der Lebenshilfe Deggendorf e. V. auch eine behindertenfachliche Konzeption erstellt. Die der Verwaltung vorliegende überarbeitete Fassung weist für den Wohnbereich 24 Plätze aus, davon 12 für Rollstuhlfahrer, die in 3 Wohngruppen zu je 8 Personen aufgeteilt werden. Den eingereichten Plänen zufolge untergliedert sich der Bau in zwei Gebäudeteile, die aus Erdgeschoss und 1. Stock bestehen.
Die Wohn- und Geschäftsflächen für das Wohnheim weisen 1191,40 m² aus, so dass sich pro Platz eine Fläche von 49,64 m² errechnet. Die zusätzlich benötigten Zubehörflächen belaufen sich auf eine Größe von 180,40 m². Für tagesstrukturierende Maßnahmen ergibt sich eine Gesamtfläche von 143 m².
Bezogen auf die Orientierungswerte des Musterraumprogramms ergibt sich lediglich eine Mehrung von 17,4 m² bzw. ca. 1,1%.