Landshut. Nach welchem Auszählverfahren sollen künftig bei Kommunal- und Bezirkstagswahlen die Sitze für die jeweiligen Parteien berechnet werden? Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hatte, entgegen der Meinung von Ministerpräsident Horst Seehofer, eine Rückkehr zu d’Hondt vorgeschlagen. Das stieß unter anderem im Bezirkstag von Niederbayern auf Widerstand. Die Vertreter von FW, Grüne, ÖDP, Bayernpartei und FDP hatten deshalb im Frühjahr einen Antrag gestellt, der Bezirk solle sich für die Beibehaltung von Hare-Niemeyer starkmachen. Zunächst wurde jedoch mehrheitlich beschlossen, die Expertenanhörung in München abzuwarten, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Diese hat mittlerweile stattgefunden und das Ergebnis ist eindeutig, wie in der aktuellen Sitzung des Bezirkstags am Donnerstag klar wurde.
Drei Verfahren sind rechtlich zulässig, um die Zahl der Stimmen auf die Zahl der Sitze in den Gremien zu verteilen. Keines ist jedoch zu 100 Prozent gerecht, denn da keine halben Sitze möglich sind, ergeben sich stets mathematische Auf- und Abrundungsdifferenzen. Das d’Hondtsche Verfahren bevorteilt tendenziell die größeren Parteien, doch auch Hare-Niemeyer hat seine Schwächen, wie die Experten betonen. Die Verteilung der Sitze sei dort vor allem unter den kleineren Parteien sehr ungleich, was den Erfolgswert der Stimmen angehe. Am Beispiel der letzten Bezirkstagswahl ist dies gut zu sehen, denn die FDP bekam nur 2,4 Prozent der Stimmen, aber 5,56 Prozent der Sitze (also einen Sitz), während die Grünen mit ihren 5,7 Prozent der Stimmen ebenfalls nur einen Sitz im 18-köpfigen Gremium erhielten.
Als am gerechtesten gilt damit das Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, da es die Fehler der beiden anderen Verfahren weitgehend vermeidet. Deshalb hatte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich auch eine Beschlussvorlage vorbereiten lassen, in der die Methode Sainte-Laguë/Schepers als Empfehlung an den Landtag weitergegeben werden solle. Dies wurde am Ende mit breiter Mehrheit von 13 zu drei Stimmen auch beschlossen, nicht ohne aber eine umfangreiche Diskussion zuvor. Dabei plädierten vor allem die damaligen Antragsteller für eine Beibehaltung von Hare-Niemeyer, einige von ihnen konnten sich aber auch mit Sainte-Laguë/Schepers anfreunden. SPD- und CSU-Räte hingegen hoben deutlich hervor, dass sie froh seien über die umfangreichen Informationen durch die Expertenanhörung und die Tatsache, damit das gerechteste System gefunden zu haben. „Ich freue mich, dass der Beschluss mit 13 zu 3 sehr deutlich ausfiel und wir nun für die objektiv fairste Lösung plädieren, um den Wählerwillen am besten abzubilden“, so der Bezirkstagspräsident, der zudem betonte: „Ich lege größten Wert darauf, dass der Landtag die Änderung dann auch für alle drei kommunalen Ebenen – also auch für die Bezirke – einführt.
Inwieweit der Vorschlag des Bezirks Niederbayern, der auch mit dem des Bayerischen Bezirketags übereinstimmt, umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Der zuständige Ausschuss im Landtag berät darüber Anfang Dezember.