Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich über Entwurf des Bundesteilhabegesetzes: „Falsches Signal“

Finanzierung der Leistungen und Mitfinanzierung des Bundes bisher ungeklärt

Landshut. Der aktuelle Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, den der Bayerische Bezirketag im Rahmen seiner Sitzung des Hauptausschusses in Bad Kissingen am 13. Mai 2016 diskutierte, ist für Dr. Olaf Heinrich, Bezirkstagspräsident von Niederbayern, inakzeptabel. Dr. Olaf Heinrich fordert, die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auch umzusetzen: „Es ist inakzeptabel, dass die vereinbarte Entlastung für die Kommunen in Höhe von jährlich fünf Milliarden Euro und eine verbindliche Mitfinanzierung durch den Bund in dem aktuellen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz ausgespart wurden. Ich halte es für ein völlig falsches Signal, dass über einen Gesetzesentwurf diskutiert wird, ohne dass gleichzeitig die zukünftige Finanzierung geklärt wird. Die Bezirke haben über ein Jahrzehnt gefordert, dass die Kosten der Eingliederungshilfe zu je einem Drittel vom Bund, Land und von den Kommunen übernommen werden. Davon ist im vorliegenden Entwurf überhaupt nicht die Rede. Deshalb ist für mich der vorliegende Gesetzesentwurf, trotz einzelner fachlich sinnvoller Impulse, in Summe abzulehnen", betonte der niederbayerische Bezirkstagspräsident. „Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf: Ohne eine gesetzliche Regelung der verbindlichen Mitfinanzierung der Eingliederungshilfe durch den Bund kann dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden.“

Die bayerischen Kommunen gaben im Jahr 2014 für die Eingliederungshilfe rund 2,2 Milliarden Euro aus; aufgrund von Kostensteigerungen werden es jedes Jahr mehr. „Wenn die bayerischen Bezirke nicht entlastet werden, werden die Bezirksumlagesätze steigen müssen“, so Heinrich. Er verweist darauf, dass durch das Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und die Kosten fairer verteilt werden sollen. „Es geht ausdrücklich nicht darum, mehr Geld auszugeben oder die Leistungen zu erhöhen. Das muss bei allen Beteiligten ankommen: Unsere Gesellschaft kann sich keine neuen finanziellen Belastungen aufbürden, bei denen es unsicher ist, ob wir sie dauerhaft finanzieren können", unterstreicht Dr. Olaf Heinrich.