Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Bezirk Niederbayern ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bezirk-niederbayern.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir versuchen, auf der Internetseite www.bezirk-niederbayern.de möglichst auf Barrieren zu verzichten. Sie können sich zudem Texte vorlesen lassen und die Schrift vergrößern. Ausgewählte Inhalte sind in leichter Sprache verfügbar.

Wegen folgender Unvereinbarkeiten ist diese Webseite nicht vollständig mit der BayEGovV vereinbar. Sie wird diesbezüglich jedoch ständig optimiert.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
•    PDF-Dokumente
•    Tabellen
•    Weitere redaktionelle Barrieren werden in den nächsten Wochen behoben.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2021 aktualisiert. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.bezirk-niederbayern.de aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Per E-Mail an: pressestelle@bezirk-niederbayern.de

Telefonisch unter: 0871 97512-512

Oder per Post an:
Bezirk Niederbayern
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Maximilianstraße 15
84028 Landshut
Postanschrift: Postfach, 84023 Landshut


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html