Finanzen

Der Bezirk Niederbayern erhebt keine Steuern und hat wenig "eigene Einnahmen". Im Wesentlichen finanziert er seinen Haushalt deshalb wie alle bayerischen Bezirke über

  • die Bezirksumlage und
  • Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayem (FAG-Mittel).

Die Bezirksumlage wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Rechtsgrundlage der Bezirksordnung erhoben (Art 54 Abs. 2 Nr. 2 BezO). Deren Finanzkraft ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Bezirksumlage, die alljährlich in Prozentsätzen neu berechnet und vom Bezirkstag beschlossen wird.
Mit der Bezirksumlage wird der sog. "ungedeckte Bedarf" des Bezirkshaushalts finanziert, der nach Abzug der staatlichen Ausgleichszahlungen nach Art. 21 Abs. 1 FAG sowie eigener Erlöse verbleibt. Rund 90 Prozent des Bezirkshaushalts fließen in die soziale Sicherung.

Die Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayern erhält der Bezirk für seine Belastungen, die ihm insbesondere als Träger der überörtlichen Sozialhilfe entstehen (Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz).