Aus der Sitzung des Sozialausschusses

Kosten in Heilpädagogischen Tagesstätten und Kinderwohnheimen steigen deutlich
Neue Vorschriften und die Folgen für das Personal beschäftigen den Sozialausschuss des Bezirks

Landshut. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist die Regierung von Niederbayern laut Gesetz die zuständige Fachstelle für Pflege, Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht als Nachfolgeeinrichtung der Heimaufsicht. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Beratung über eine bauliche sowie funktionale Planung und Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; außerdem die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Anhand gesetzlicher Vorgaben sowie der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration herausgegebenen Richtlinie für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige mit Behinderung prüft die Regierung von Niederbayern Zug um Zug alle Kinderwohnheime und Heilpädagogischen Tagesstätten in Niederbayern. Im Nachgang sollen die erforderlichen  Anpassungen vorgenommen werden. Hierbei steht die strukturelle, räumliche und personelle Ausstattung auf dem Prüfstand.
Der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich wurde bei seiner Sitzung am 10.03.2020 über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ein deutlicher Zuwachs an Planstellen im Gruppen- und Fachdienst ab. Damit verbunden ist ein drastischer Kostenanstieg. Das Beispiel einer Heilpädagogischen Tagesstätte mit 160 Kindern veranschaulicht dies ganz konkret: Bis dato refinanzierte der Bezirk Niederbayern 18,8 Planstellen im Gruppen- und Fachdienst für 140 Kinder mit jährlich rund 1,2 Millionen Euro. Die im Entwurf vorliegende Betriebserlaubnis weist nun  eine Erhöhung um 9,45 Planstellen für 160 Kinder auf 28,25 und damit eine Erhöhung des Budgets um etwa 54 Prozent auf rund 1,85 Millionen Euro aus. Im Ergebnis bedeutet diese Entwicklung in der Hochrechnung für die derzeit 1.470 heilpädagogisch betreuten Kinder in Niederbayern eine Steigerung der Refinanzierung von Gruppen- und Fachpersonal von etwa 5,9 Millionen Euro.
Bei den Kinderwohnheimen ergab die Hochrechnung eine Steigerung des Personalbudgets von rund 24 Prozent. Das in 2019 errechnete Budget für das im Gruppen- und Fachdienst beschäftigte Personal umfasste in einem konkreten Heim mit 80 Kindern 4,04 Millionen Euro. Für das aufgrund der neuen Betriebserlaubnis um 14,31 Planstellen erhöhte Personal umfasst das Budget nun rund 5 Millionen Euro. Bei 80 Kindern errechnet sich eine Pro-Platz-Erhöhung von rund 11.900 Euro. Das Gesamtvolumen der Refinanzierung für die 200 derzeit in Kinderwohnheimen betreuten Kinder wird sich voraussichtlich um rund 2,4 Millionen Euro erhöhen.
Insgesamt ist durch die Umsetzung der Richtlinie eine Steigerung an Personalausgaben von rund 30 Prozent im Kinder- und Jugendlichenbereich zu erwarten.

Bezirk Niederbayern unterstützt Refugio in Landshut
Sozialausschuss bewilligt eine jährliche Förderung in Höhe von rund 73 000 Euro

Studien belegen, dass rund ein Drittel der erwachsenen Flüchtlinge unter psychischen Erkrankungen leiden. Diese schwerwiegenden Erkrankungen aufgrund traumatischer Kriegs-, Folter- oder Fluchterfahrungen beeinträchtigen die Menschen bei der Integration. Doch es gibt zu wenig Behandlungsplätze und entsprechend geschulte Therapeuten. Um diese Situation abzumildern, kümmert sich Refugio München in Landshut bereits seit 2008 in Kooperation mit dem Haus International mit Honorarkräften bzw. einer angestellten Therapeutin um eine ambulante psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Geflüchteten. Aufgrund des hohen Bedarfs in Niederbayern wurde 2018 ein multiprofessionelles Behandlungszentrum ins Leben gerufen, das eng mit Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie etwa dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Landshut vernetzt ist.
Die Form der Behandlung für Menschen mit Fluchterfahrung, die in der Regelversorgung keine ausreichende psychosoziale Unterstützung für ihre Gesundung und Integration finden, ist an die ethnische Herkunft angepasst. Besonderen Wert legt Refugio eigenen Angaben zufolge auf Fragen des Spracherwerbs, der Ausbildung bzw. Berufstätigkeit, der Erziehungsfähigkeit für eigene Kinder und der gesellschaftlichen Teilhabe an der hiesigen Gesellschaft. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist auch eine Vernetzung und Anbindung der Klientinnen und Klienten an bestehende Angebote der Integration und Arbeitsförderung. Die Anmeldung erfolgt über Sozialdienste, Ärzte, das BKH und andere Krankenhäuser, Ehrenamtliche oder die Betroffenen selbst. Zahlreiche Anmeldungen kommen Refugio zufolge aus psychiatrischen Krankenhäusern, weil Flüchtlinge dort in einer Krisensituation eingewiesen worden waren. „Aus unserer Sicht könnten einige dieser Krisenfälle in der psychiatrischen Klinik frühzeitig durch eine psychosoziale Begleitung verhindert werden und frühzeitig stabilisiert werden.“
In seiner Sitzung am 10.03.2020 hat der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich beschlossen, Refugio in Landshut jährlich mit 73.025 Euro zu unterstützen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Bezirks. Dem Gremium ist nach Ablauf eines Jahres ein Projektbericht vorzulegen.


Neue Obergrenzen für zuwendungsfähige Kosten bei der Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Sozialausschuss genehmigt höhere Förderanteile für Einrichtungen in Landau, Pocking und Schwarzach

Nach den einschlägigen Förderhinweisen für Werkstätten für behinderte Menschen sind die Kostenoberrichtwerte für Baukosten entsprechend dem Baukostenindex jährlich anzupassen. Am 21.01.2020 gab das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration die Anpassungen für Projekte des Jahresförderprogramms 2020 bekannt.
Demnach erhöhen sich die Richtwerte für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen in Werkstätten von 48.000 Euro auf 50.300 Euro pro Platz und für Umbaumaßnahmen von 36.000 Euro auf 37.700 Euro pro Platz. Die Ausstattungspauschale von 4.000 Euro pro Platz bleibt unverändert.
Drei Einrichtungen/Projekte in Niederbayern waren von den Anpassungen betroffen:
•    Werkstatt für behinderte Menschen in Landau a. d. Isar, Modernisierung und Teilneubau von 120 Plätzen: Hier erhöhte sich der Förderbetrag um 49.235 Euro.
•    Werkstatt für behinderte Menschen in Pocking, Erweiterung um 90 Plätze und Modernisierung von 200 Plätzen: Förderbetrag um 10.260 Euro höher.
•    Siedlung Bühel, Schwarzach, Erweiterung im 2. Bauabschnitt um 8 auf insgesamt 50 Plätze: Hier ergab sich vom bisherigen zum neuen Förderbetrag lediglich eine Differenz von 915 Euro plus.

Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich genehmigte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in der Sitzung am 10.03.2020 die sich aus der Erhöhung der Kostenobergrenzen ergebenden Differenzen für die genannten drei Einrichtungen.
Zugestimmt haben die Mitglieder des Sozialausschusses auch dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Modernisierung und den Teilneubau der Werkstatt in Landau.

Sozialausschuss stimmt vier weiteren Plätzen für die Förderstätte im Haus Regenbogen der Lebenshilfe Landshut e. V.

Im Wohnheim von Haus Regenbogen der Lebenshilfe Landshut e.V. werden 24 schwer mehrfach behinderte Menschen betreut. Aktuell 18 Bewohner besuchen auch die im gleichen Gebäude angegliederte Förderstätte, wobei zwischenzeitlich vier weitere Bewohner dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten. Die Lebenshilfe Landshut e. V. beantragte deshalb eine Erhöhung der Förderstättenplätze von 18 auf 22.
Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich wurde im Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in der Sitzung am 10.03.2020 der Bedarf anerkannt und der Platzzahlerhöhung zugestimmt.
Die Lebenshilfe Landshut als Träger der Einrichtung erweiterte bereits beim Bau ohne öffentliche Fördermittel das Raumprogramm um 55 qm, um die räumlichen Voraussetzungen für weitere Förderstättenplätze zu schaffen, die für die Betreuung und Förderung während des Tages zur Verfügung stehen. Die Raumsituation lässt deshalb eine Erhöhung um vier Plätze problemlos zu, zumal auch die Therapieräume und Sanitärbereiche für 22 Personen ausreichend sind.
Der Bezirk Niederbayern ist Hauptkostenträger der Einrichtung in Landshut. Unter Berücksichtigung unter anderem des Betreuungsaufwandes ist für die insgesamt 22 Förderstättenplätze nach einer vorläufigen Schätzung mit Kosten von jährlich 560.000 Euro für den laufenden Betrieb zu rechnen. Hochgerechnet auf einen Zeitraum von 22 Jahren (Dauer der Zweckbindung für bewilligte Fördermittel) ergäbe sich damit ein Betrag von 12,32 Mio. Euro, wobei Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate usw. bei dieser Kostenschätzung noch nicht einkalkuliert sind.
„Die heutige Entscheidung berücksichtigt den gestiegenen nachgewiesenen Bedarf an Förderstättenplätzen. Daher ist dieser Beschluss nur konsequent. Dass für die künftig 22 Plätze jährlich über eine halbe Million Euro aus dem Sozialetat des Bezirks zur Verfügung gestellt werden, belegt die Bedeutung dieser Weichenstellung“, so Bezirkstagspräsident Dr. Heinrich.

Lebenshilfe Deggendorf will in Osterhofen ein Wohnheim für Werkstattgänger bauen
Der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern erkennt einen zusätzlichen Bedarf an

Die Lebenshilfe Deggendorf e.V. will in Osterhofen eine Wohneinrichtung mit 24 Plätzen für geistig und mehrfach behinderte Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung bauen, die eine Werkstatt besuchen. Bislang unterhält die Lebenshilfe in Metten eine Wohneinrichtung mit 17 genehmigten Wohnplätzen. Aufgrund der Zimmergrößen kann das Wohnheim aktuell nur noch mit 15 Bewohnern belegt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Durch die Heimaufsicht wird ein Betrieb der Einrichtung längstens bis zum Jahr 2025 befürwortet. Darüber hinaus benötigen weitere Personen mit geistiger Behinderung in der Umgebung des Standorts Osterhofen, wo die Lebenshilfe bereits ein Wohnpflegeheim betreibt, einen Platz im gemeinschaftlichen Wohnen.
17 Plätze in Osterhofen werden als Ersatzneubau für die Bewohner der ab 2025 zu schließenden Einrichtung in Metten  entstehen. Für die zusätzlichen sieben Wohnplätze hat die Lebenshilfe Deggendorf bei der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern die Anerkennung eines Bedarfs beantragt. Als Standort wird vom Träger ein Grundstück an der Kreuzung Peter-Rosegger-Straße/Piechlerstraße favorisiert. Zur Begründung des Bedarfs an sieben Wohnplätzen wurde von Trägerseite eine Liste mit 22 Personen (Werkstatt-Mitarbeitern), die derzeit noch im häuslichen Umfeld wohnen und während der nächsten fünf Jahre einen Platz in einer gemeinschaftlichen Wohnform benötigen, mit Angaben zur Behinderungsart eingereicht. Eine Überprüfung des Belegungsstands der umliegenden Einrichtungen für Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung in Deggendorf, Metten und Plattling anhand aktueller Bewohnerlisten führte zu dem Ergebnis, dass  von 118 genehmigten Plätzen aktuell 110 belegt sind und somit im erforderlichen Umfang keine freien Plätze zur Verfügung stehen. Damit ist der geltend gemachte Bedarf von sieben Wohnplätzen plausibel und nachvollziehbar.

Außerdem ist vorgesehen, in Osterhofen ergänzend zu den 24 Wohnplätzen acht Plätze für tagesstrukturierende Maßnahmen zu schaffen. Auch für die geplanten Plätze hat die Lebenshilfe Deggendorf eine Liste von zehn Personen vorgelegt, die entsprechende Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten.
In seiner Sitzung am 10.03.2020 hat der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern den zusätzlichen Bedarf von sieben Wohnplätzen für Werkstattgänger mit geistiger Behinderung und acht  Plätzen für tagesstrukturierende Maßnahmen) anerkannt. Ausgehend von den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen bezüglich Personenkreis, Betreuungsaufwand etc. und unter Einbeziehung der Erfahrungen vergleichbarer niederbayerischer Einrichtungen ist für den Bezirk Niederbayern als Hauptkostenträger für das Vorhaben in Osterhofen nach einer vorläufigen Schätzung mit Kosten des laufenden Betriebes von jährlich 1,1 Millionen Euro zu rechnen. Hochgerechnet auf einen Zeitraum von 25 Jahren (Dauer der Zweckbindung für bewilligte Fördermittel) ergäbe sich damit ein Betrag von 27,75 Millionen Euro, wobei Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate etc. noch nicht berücksichtigt sind.

Höhere Zuwendungen für Wohn- und Förderstättenprojekte in Mitterfels und Schwarzach

Die „Technischen Empfehlungen für die Planung von Heimen für Menschen mit Behinderung“ bilden die Grundlage für die Beurteilung anerkennungsfähiger Kosten. Die dort genannten Kostenobergrenzen der Wohnraumförderungsbestimmungen werden jährlich angepasst und auf alle Projekte der Jahresförderprogramme angewendet. Die Baukostenindexanpassung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Seit 01.02.2020 gilt ein Kostenrichtwert für den zuwendungsfähigen Anteil der reinen Bauwerkskosten von 2.750 Euro/m² (Vorjahr: 2.520 Euro/m²). Für die Errichtung einer Einrichtung mit Wohnplätzen für erwachsene Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung in Mitterfels (Träger Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.) und die Förderstätte in Schwarzach durch den Verein Sozialtherapeutische Siedlung Bühel errechnete sich damit ein höherer Förderbetrag.
Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich genehmigte in der Sitzung am 10.03.2020 die sich aus der Erhöhung ergebenden Differenzen:
Errichtung von 24 Wohnplätzen für Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung in Mitterfels 37.350 Euro (Förderanteil bisher 482.070 Euro, neu 519.420 Euro)
Errichtung von 12 Förderstättenplätzen Siedlung Bühel Schwarzach, 25.000 Euro (Förderanteil bisher 107.100 Euro, neu 132.000 Euro).
Diese Kostenanpassung beruht zudem auf der abschließenden baufachlichen Stellungnahme der Landesbaudirektion, wonach gegenüber der vorläufigen Stellungnahme aus dem Jahr 2019 ein höherer Anteil der Kosten als zuwendungsfähig anerkannt wurde.

Höhere Zuwendungen für die Wohn- und Förderstätten der Lebenshilfe Regen e. V. in Viechtach

Die „Technischen Empfehlungen für die Planung von Heimen für Menschen mit Behinderung“ bilden die Grundlage für die Beurteilung anerkennungsfähiger Kosten. Die dort genannten Kostenobergrenzen der Wohnraumförderungsbestimmungen werden jährlich angepasst und auf alle Projekte der Jahresförderprogramme angewendet. Die Baukostenindexanpassung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Zum 01.02.2020 gilt ein Kostenrichtwert für den zuwendungsfähigen Anteil der reinen Bauwerkskosten von 2.750 Euro/m² (Vorjahr: 2.520 Euro/m²). Für die Wohn- und Förderstätte in Viechtach unter der Trägerschaft der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, Kreisvereinigung Regen e. V., errechnete sich damit ein höherer Förderbetrag. Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich genehmigte in der Sitzung am 10.03.2020 die sich aus der Erhöhung ergebenden Differenzen:
Errichtung von 24 Wohnplätzen 41.020 Euro (Förderanteil bisher 520.730 Euro, neu 561.750 Euro).
Errichtung von 7 Förderstättenplätzen 3.930 Euro (Förderanteil bisher 92.050 Euro, neu 95.980 Euro).

Generalsanierung und Erweiterung der heilpädagogischen Tagesstätte St. Wolfgang in Straubing wird teurer
Sozialausschuss stimmt dem angepassten Kosten- und Finanzierungsplan zu

Mit Beschluss vom 01.10.2019 bewilligte der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern 427.330 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Heilpädagogischen Tagesstätte St. Wolfgang in Straubing durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg. Der Zuwendung lagen damals förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 4.273.301 Euro zugrunde, die sich nun laut aktueller baufachlicher Stellungnahme der Regierung von Niederbayern auf 4.405.704 Euro erhöht haben.
Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich stimmte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in der Sitzung am 10.03.2020 dem angepassten Kosten- und Finanzierungsplan zu. Dementsprechend erhöht sich die 10-prozentige Förderung der Maßnahme durch den Bezirk Niederbayern auf 440.570 Euro. Jährlich 2,3 Mio. Euro fallen für den Bezirk als Hauptkostenträger nach vorläufiger Schätzung für den laufenden Betrieb der 168 Plätze der Heilpädagogischen Tagesstätte in Straubing an. Hochgerechnet auf 25 Jahre (Dauer der Zweckbindung für bewilligte Fördermittel), errechnet sich ein Betrag von 57,5 Mio. Euro, in dem Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate usw. noch keine Berücksichtigung gefunden haben.
Entsprechende Vorgaben enthält der gefasste Beschluss des Sozialausschusses im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Kostenüberwachung usw.: Unter anderem sind Nachfinanzierungen ausdrücklich ausgeschlossen; sich abzeichnende Kostenüberschreitungen während der Ausschreibungsphase wie auch während der Bauausführung sind der Sozialverwaltung unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen, ebenso wesentliche Planänderungen, die im Einzelfall eine erneute Beschlussfassung im Sozialausschuss erforderlich machen.

Bezirk Niederbayern verlängert Mietförderung für die Werkstätten der Lebenshilfe Deggendorf in Teisnach
Sozialausschuss stimmt dem Finanzierungsplan bei seiner Sitzung in Landshut zu

Die Lebenshilfe Deggendorf hat zum Betrieb ihrer Außenstelle der Regener Werkstätten in Teisnach ein Gebäude angemietet. Dafür erhält sie eine Mietförderung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), die Bundesagentur für Arbeit und den Bezirk Niederbayern. Da der Mietvertrag für die Werkstatt zum 31. August 2020 ausläuft und dort eine dauerhafte Unterbelegung um rund 20 Plätze herrscht, war vorab eine Anpassung der Platzzahl von 80 auf 60 vorzunehmen. Dies ist die Voraussetzung um eine weitere Verlängerung der Mietförderung sicherzustellen, bis ein Ersatzneubau genutzt werden kann.
Das StMAS hat einer Verlängerung der Mietförderung für 60 Plätze bis zur Höhe der Kostenobergrenze ab dem 1. September 2020 bis zu maximal fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Fertigstellung des geplanten Ersatzneubaus der Regener Werkstätten bereits zugestimmt. Die Lebenshilfe plant, alle Mitarbeiter der Niederlassungen in Regen und Teisnach unter Aufgabe des Standorts Teisnach bis zum Jahr 2025 in einem Ersatzneubau am Standort Regen bzw. nach neuestem Stand eventuell in Bischofsmais zusammenzufassen.
Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 dem Finanzierungsplan für eine Verlängerung der Mietförderung ebenfalls zugestimmt. Die Mietförderung von Seiten des Bezirks Niederbayern beträgt fünf Prozent der förderfähigen Kaltmiete und wird über das tägliche Entgelt gewährt. Die Höhe der Mietförderung durch den Bezirk Niederbayern für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. August 2025 beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von höchstens 28.800 Euro.
Die Mietförderung wird unter dem Vorbehalt bewilligt, dass das geplante Projekt auch von den anderen Zuwendungsgebern gefördert wird und dass der Vermieter einen Mietvertrag in Höhe von 7,62 Euro pro Quadratmeter über die weitere Dauer des Mietverhältnisses abschließt. Die Mietförderung wird auf fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Fertigstellung des geplanten Ersatzneubaus der Regener Werkstätten begrenzt.

„Antoniusheim“ gestaltet Einrichtungen in Münchshöfen und Straßkirchen um
Sozialausschuss stimmt Bedarfsanerkennung zu

Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich behandelte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in der Sitzung am 10.03.2020 den Antrag der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) Regensburg e.V. auf 10 zusätzliche Plätze für gemeinschaftliches Wohnen von Menschen mit Behinderung. Die Platzzahlerweiterung betrifft die Einrichtung „Antoniusheim“, deren Wohnplätze derzeit fast ausschließlich am Standort Münchshöfen konzentriert sind. Dort betreibt der Träger eine Wohneinrichtung für Menschen mit besonderem und komplexem Unterstützungsbedarf, eine Pflegeeinrichtung und eine Förderstätte mit insgesamt 50 Plätzen; 5 Plätze stehen in einer Außenwohngruppe in Straßkirchen zur Verfügung.
Die KJF hatte Vertretern von Bezirk und Regierung von Niederbayern bereits im vergangenen Jahr ihre Pläne für die Umgestaltung der Einrichtung vorgestellt, wonach am Standort Münchshöfen die Zahl der Plätze von 50 auf 36 reduziert werden soll. Im Gegenzug ist geplant, in Straßkirchen 24 Plätze zu errichten. Die Gesamtplatzzahl erhöht sich dadurch um 10 von 55 auf 65 Plätze. Der erforderlichen Bedarfsanerkennung durch den Bezirk stimmte der Sozialausschuss unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich in seiner Sitzung am 10.03.2020 zu.
Ausgehend der derzeit vorliegenden Informationen wie z. B. Betreuungsaufwand und Erfahrungswerte mit vergleichbaren Einrichtungen, ist für den Bezirk Niederbayern als Hauptkostenträger nach vorläufiger Schätzung an Kosten für den laufenden Betrieb mit jährlich 1,7 Mio. Euro für 36 Wohnplätze in Münchshöfen und 1,14 Mio. Euro für 24 Wohnplätze in Straßkirchen zu rechnen. Hochgerechnet auf einen Zeitraum von 25 Jahren (Dauer der Zweckbindung für bewilligte Fördermittel) ergäbe sich damit ein Betrag von 42,5 Mio. Euro für Münchshöfen und 28,5 Mio. Euro für Straßkirchen. Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate usw. sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
„Rund 70 Mio. Euro binnen der Zweckbindung sind eine beeindruckende Zahl. Dieses Geld wird zum größten Teil über die Bezirksumlage durch die Landkreise und kreisfreien Städte in Niederbayern aufzubringen sein“, betonte Heinrich.
Da die Wohngebäude in Münchshöfen nicht mehr der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) entsprechen und eine Sanierung unwirtschaftlich ist, soll auf dem vorhandenen Areal ein Neubau entstehen.
In Straßkirchen würde eine Unterteilung erfolgen: 12 Wohnplätze für Personen die in einer der Werkstätte für behinderte Menschen in Straubing (KJF-Werkstätten GmbH oder Barmherzige Brüder GmbH) beschäftigt sind und 12 Wohnplätze für Besucher einer der Förderstätten in Münchshöfen oder Straubing. In der späteren baulichen Umsetzung wäre zwischen diesen Gruppen eine Trennung vorzunehmen.